Lärm und Störung der Nachtruhe
Wann es sich um einen Verstoß gegen die Verordnung handelt, wie Sie es melden und was die Stadtpolizei vor Ort tun kann.
Was ist die Nachtruhe?
Die Nachtruhe ist in Karlsbad durch eine allgemein verbindliche Verordnung auf die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr festgelegt. Außerhalb dieser Zeit wird Lärmbelästigung im Einzelfall danach beurteilt, wie stark sie stört.
Wann sollten Sie die Stadtpolizei rufen?
- 22:00–06:00 Uhr: störender Lärm durch Musikdarbietungen, lautes Verhalten von Personen, Kraftfahrzeuge oder Bauarbeiten.
- Außerhalb der Nachtruhe: wiederholter, lang anhaltender Lärm (Feiern, Sägen, Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen und Ähnliches).
Wie melden Sie eine Störung?
Rufen Sie die Leitstelle unter 353 153 911 oder 156 an und geben Sie an:
- Den Ort (genaue Adresse).
- Die Art der Störung (Musik aus einer Wohnung, von der Straße, aus einem Restaurant).
- Wie lange sie schon andauert.
Was tut die Stadtpolizei Karlsbad?
Ein Stadtpolizist fährt zum Ort, beurteilt die Lage und fordert den Verursacher bei einem bestätigten Verstoß zur Abhilfe auf. Bei wiederholten Verstößen wird der Fall als Ordnungswidrigkeit behandelt (Geldbuße bis zu 10 000 CZK). Handelt es sich um eine von der Stadt genehmigte Veranstaltung, überwacht die Stadtpolizei lediglich die Einhaltung der festgelegten Bedingungen.