Ich habe hinter dem Scheibenwischer eine Aufforderung gefunden
Schritt für Schritt, wenn Sie hinter dem Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs eine Aufforderung finden.
Haben Sie hinter dem Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs eine Aufforderung der Stadtpolizei gefunden?
Sie kommen zu Ihrem geparkten Fahrzeug zurück und finden hinter dem Scheibenwischer einen Zettel mit der Aufschrift: „Aufforderung an den abwesenden Täter einer durch das Abstellen eines Kraftfahrzeugs begangenen Ordnungswidrigkeit“. Sofort fragen Sie sich, was nun zu tun ist.
In erster Linie richten Sie sich bitte nach den Angaben auf der Aufforderung. Die Aufforderung richtet sich an den Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Dieser sollte sich innerhalb von fünfzehn Tagen unter der Adresse Moskevská 34, Karlovy Vary, einfinden.
Wenn Sie als Fahrer zu uns kommen, sollten Sie die auf der Aufforderung angegebenen Zeiten einhalten. Außerhalb dieser Zeiten kann es passieren, dass wir uns Ihnen nicht widmen können.
Zeiten: von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 17:00 Uhr, täglich (Mo–So).
Bringen Sie bitte mit:
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel o. Ä.)
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung
Melden Sie sich beim Dienst habenden Beamten, der die Ordnungswidrigkeit mit Ihnen behandelt oder Sie an den Kollegen aus dem Referat für Ordnungswidrigkeiten verweist. Wir behandeln die Ordnungswidrigkeit mit Ihnen; das Ergebnis kann die Verhängung einer Verwaltungsstrafe durch Bußgeldbescheid vor Ort nach geltendem Recht sein oder die Meldung Ihrer Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde. Sollten Sie auf die Aufforderung nicht reagieren, geben wir Ihre Angelegenheit an die Verwaltungsbehörde ab, die sie unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen weiter mit dem Fahrzeughalter als Ordnungswidrigkeit des Fahrzeughalters behandeln kann.
Möglichkeiten und Formen der Behandlung einer Ordnungswidrigkeit
Behandlung der Ordnungswidrigkeit durch einen Stadtpolizisten
Wohl jeder von uns kann sich einmal einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen. Einerseits macht uns das nicht zu Verbrechern, andererseits muss man mit einer möglichen Sanktion rechnen. Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb einige Aspekte kennen, die mit der Behandlung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Stadtpolizisten verbunden sind.
- der Stadtpolizist ist berechtigt, durch Bußgeldbescheid vor Ort jene Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, sowie Ordnungswidrigkeiten gegen die Ordnung in der staatlichen Verwaltung nach § 91 odst. 2 písm. e) zák. č. 250/2016 Sb., o odpovědnosti za přestupky a řízení o nich (Gesetz über die Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren darüber), in der jeweils geltenden Fassung, gegebenenfalls nach einem anderen Gesetz (z. B. § 124 odst. 13 zák. č. 361/2000 Sb., o provozu na pozemních komunikacích (Gesetz über den Verkehr auf Straßen), in der jeweils geltenden Fassung, oder § 43 odst. 4 zák. č. 13/1997 Sb., o pozemních komunikacích (Straßengesetz), in der jeweils geltenden Fassung). Alle übrigen festgestellten Ordnungswidrigkeiten gibt er von Amts wegen an die zuständige Verwaltungsbehörde ab;
- widerspricht der Betroffene der Ordnungswidrigkeit, kann diese nicht vor Ort erledigt werden. Der Stadtpolizist muss sie an die zuständige Verwaltungsbehörde abgeben. Von Amts wegen muss er dies ebenso bei weiteren Ordnungswidrigkeiten tun, die er nicht vor Ort durch Bußgeldbescheid ahnden darf (deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Ordnungswidrigkeiten im Bereich Waffen und Munition, Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Personalausweise u. Ä.);
- der Stadtpolizist ist berechtigt, durch Bußgeldbescheid vor Ort eine Geldbuße bis zu 10.000 CZK zu verhängen, sofern das Gesetz keine niedrigere Geldbuße vorsieht (z. B. beträgt die Geldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von weniger als 20 km/h bis zu 1.000 CZK).
- ist sich der Betroffene der Ordnungswidrigkeit bewusst und mit der Zahlung der Geldbuße einverstanden, kann er in bar bezahlen. Verfügt er nicht über ausreichend Bargeld, kann er mit Karte zahlen oder sich einen Bußgeldblock für eine vor Ort nicht bezahlte Geldbuße ausstellen lassen. Achtung: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Betroffene sein Einverständnis mit der Erledigung und mit der Höhe der verhängten Geldbuße. Das bedeutet, dass gegen die Geldbuße kein Rechtsmittel eingelegt werden kann und dass sie bei Nichtzahlung vollstreckt wird;
- verweigert der Betroffene die Unterschrift auf dem Bußgeldblock, kann das abgekürzte Verwaltungsverfahren (Bußgeldbescheidverfahren) nicht abgeschlossen werden, und die Ordnungswidrigkeit muss der Verwaltungsbehörde gemeldet werden.
- über die Höhe der Verwaltungsstrafe entscheidet zwar nach dem Gesetz der Stadtpolizist, er muss dabei jedoch stets folgende Umstände berücksichtigen:
- Schwere der Ordnungswidrigkeit
- Art der Begehung
- Folgen der Ordnungswidrigkeit
- Umstände, unter denen sie begangen wurde
- Grad des Verschuldens
- Beweggründe und Person des Täters
Bitte bedenken Sie, dass der Stadtpolizist bei der Behandlung einer Ordnungswidrigkeit lediglich seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, richten Sie Ihren Ärger nicht gegen den Hüter der Ordnung — verantwortlich sind in erster Linie Sie selbst.