Öffentliche Ordnung

Obdachlose Person – was tun?

Was tun, was nicht tun und wann die Stadtpolizei rufen?

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Eine obdachlose Person hat, wie das Wort schon sagt, kein Zuhause. Die Begegnung mit einem Menschen ohne Obdach kann unangenehm oder beunruhigend sein, doch die bloße Anwesenheit dieser Menschen im öffentlichen Raum ist nicht rechtswidrig. Sie können vom Ort nicht verwiesen werden, solange sie keine Ordnungswidrigkeit begehen und weder sich selbst noch andere gefährden. 

Wann sollten Sie die Stadtpolizei rufen?

Wenden Sie sich an die Stadtpolizei, wenn die Person

  • an Orten Alkohol trinkt, an denen dies verboten ist - OZV 10/2020 (allgemein verbindliche Verordnung der Stadt)
  • aggressiv oder belästigend bettelt - die Stadtpolizisten gehen in erster Linie gegen belästigendes Betteln vor, Ziel der Verordnung ist es nicht, Armut zu kriminalisieren - OZV 3/2018 (allgemein verbindliche Verordnung der Stadt)
  • den öffentlichen Raum verunreinigt
  • die öffentliche Ordnung stört (Geschrei, Beschimpfungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses)

Rufen Sie den Rettungsdienst, wenn die Person

  • bewusstlos ist
  • sich offensichtlich in einer gesundheitlichen Notlage befindet
  • bei frostigem Wetter unterkühlt, durchnässt oder verwirrt ist
  • anderweitig gesundheitlich gefährdet ist

Was sollten Sie nicht tun?

  • gehen Sie bei aggressivem Verhalten nicht näher heran, halten Sie sicheren Abstand
  • greifen Sie nicht in den Konflikt ein, rufen Sie die Stadtpolizei oder die Polizei der Tschechischen Republik
  • bleiben Sie menschlich: Ist die Person ruhig und ansprechbar, weisen Sie sie auf verfügbare soziale Dienste, Obdachlosenunterkünfte oder niedrigschwellige Zentren hin, am besten auf die Heilsarmee (Armáda spásy) in der Straße Nákladní
  • Wenn Sie unsicher sind, können Sie jederzeit die Stadtpolizei anrufen und die Situation schildern – wir beraten Sie, wie Sie vorgehen sollen!

Leitstelle der Stadtpolizei  📞 353 153 911

📞 156