Verkehr und Fahrzeuge

Fahrradausstattung

Wie sieht ein richtig ausgestattetes Fahrrad aus? An einem Fahrrad darf kein Teil der Pflichtausstattung fehlen.

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Wie sieht ein richtig ausgestattetes Fahrrad aus?

An einem Fahrrad darf kein Teil der Pflichtausstattung fehlen. 

Radfahrerinnen und Radfahrer unter achtzehn Jahren müssen beim Radfahren einen Fahrradhelm eines zugelassenen Typs tragen, aufgesetzt und ordnungsgemäß am Kopf befestigt. 

Kinder unter 10 Jahren dürfen Straßen und Ortsstraßen, also Verkehrswege innerhalb der Gemeinde, sowie öffentlich zugängliche Zweckwege, etwa Wald- oder Feldwege, nur in Begleitung einer Person über 15 Jahren befahren.

Pflichtausstattung des Fahrrads:

  • zwei voneinander unabhängige wirksame Bremsen
  • vorderer Rückstrahler in Weiß
  • hinterer Rückstrahler in Rot
  • orange Rückstrahler an beiden Seiten der Pedale
  • orange Rückstrahler in den Radspeichen
  • verschlossene Lenkerenden
  • die Enden der Bedienhebel (Brems- und Schalthebel) müssen mit energieabsorbierendem Material ummantelt sein
  • die Nabenmuttern der Räder müssen geschlossen sein, sofern es sich nicht um Kreuz- oder Schnellspannmuttern handelt

Zusätzlich bei verminderter Sicht:

  • vorn ein Scheinwerfer in Weiß
  • hinten eine Leuchte mit rotem Schlusslicht
  • eine Stromversorgung (Dynamo, Batterie)

Ist das Fahrrad mit einem Kindersitz ausgestattet: 

  • muss der Sitz fest angebracht sein 
  • muss das Fahrrad Fußstützen für das Kind haben 

Zusatzausstattung des Fahrrads: 
Ist das Fahrrad mit einem Gepäckträger ausgestattet, muss dieser zuverlässig befestigt sein und darf die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen. Schutzbleche gehören nicht mehr zur Pflichtausstattung, sie schützen jedoch Gesicht und Kleidung vor Schlamm und anderem Schmutz. Auch eine Klingel und eine wirksame Kettenabdeckung gehören nicht zur Pflichtausstattung; die Polizei empfiehlt jedoch, sie im Interesse der eigenen Sicherheit weiterhin zu verwenden.  

Grundsätze für eine sichere Fahrt

Prüfen Sie vor der Fahrt an Ihrem Fahrrad:
ob Muttern und Schrauben an den Rädern fest angezogen sind, den Zustand der Reifen und ihren Luftdruck, Zustand und Funktion der Bremsen, die Funktion der Beleuchtung, ob die Kette gespannt und geschmiert ist und ob die Rückstrahler sauber sind

Sehen und gesehen werden ist sehr wichtig, deshalb: 
schalten Sie die Fahrradbeleuchtung immer rechtzeitig ein, tragen Sie auffällige Kleidung und verwenden Sie fluoreszierende und reflektierende Elemente 

Auch als Radfahrer sind Sie ein Fahrzeugführer: Essen, trinken, rauchen und telefonieren Sie während der Fahrt nicht, sondern konzentrieren Sie sich ganz auf das Fahren, und tragen Sie immer einen Fahrradhelm. Beachten Sie das Alkoholverbot, halten Sie die Verkehrsregeln ein und verhalten Sie sich so, wie Sie es sich von den anderen Ihnen gegenüber wünschen. 

Die technischen Anforderungen an Fahrräder, Fuhrwerke und Handwagen regelt Anhang Nr. 8 der vyhláška č.153/2023 Sb. (Verordnung Nr. 153/2023 der Gesetzessammlung).